Corona Schnelltests

Corona Schnelltests

Liebe Kundinnen und Kunden,

Apotheken sind auch weiterhin dazu berechtigt Corona-Schnelltests durchzuführen. Diese können helfen die Pandemie weiter unter Kontrolle zu halten.

Gerne bieten wir auch für Sie diesen Service an.

Wie funktioniert der Schnelltest?

Der Schnelltest, den wir in unserer Apotheke durchführen, hat den Vorteil, dass er nicht extra ins Labor zur Auswertung gesendet werden muss. Er funktioniert ähnlich wie ein Schwangerschaftstest, bei dem die Probe auf einen Teststreifen aufgetragen wird, welcher daraufhin mit einer Verfärbung reagiert. Es handelt sich um einen Nasen- oder Rachenabstrich. Dieser wird von unserem geschulten Personal durchgeführt.

Was kostet ein Schnelltest?

Seit dem 30.06.2022 wurde der sogenannte kostenlose Bürgertest abgeschafft. Möchten Sie sich dennoch testen lassen ist dies kein Problem, jedoch müssen SIe die Kosten dafür sebst tragwn, sofern nicht eine der folgenden Ausnahmen auf Sie zutrifft.

Kostenlos ist der Bürgertest weiterhin für:

  • Kinder unter fünf Jahren
  • Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, insbesondere auch Schwangere im ersten Drittel ihrer Schwangerschaft
  • Personen, die aktuell an Studien zu Corona-Impfstoffen teilnehmen oder in den vergangen drei Monaten teilgenommen haben.
  • Menschen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Isolierung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,
  • Personen, die jemanden in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung besuchen wollen,
  • Menschen, die mit einer infizierten Person im selben Haushalt leben oder gelebt haben,
  • Pflegende Angehörige sowie Assistentinnen und Assistenten, die von Menschen mit Behinderungen angestellt sind (im Rahmen eines persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX).

 

Nicht kostenlos, aber lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von drei Euro zum Bürgertest gilt in folgenden Fällen:

  • Menschen, die am selben Tag eine Veranstaltung in Innenräumen besuchen werden
  • Personen, die zu einer Person ab 60 Jahren oder einer Person mit einer Vorerkrankung mit einem hohen Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken, am selben Tag Kontakt haben werden, 
  • Personen, die durch die Corona Warn-App des Robert Koch-Instituts eine Warnung mit der Statusanzeige „erhöhtes Risiko“ erhalten

 

Offizielle Informationen vom Bundesgesundheitsministerium zu den geltenden Bestimmungen zu den Corona Schnelltests finden Sie hier.

Im Allgemeinen gelten diese Antigen-Tests als nicht so genau wie die sonst genutzten PCR-Tests. Daher muss laut dem Robert Koch-Institut ein positives Ergebnis mittels eines PCR-Tests bestätigt werden.

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